STEUERERSPARNIS

Mit Ihrer Solarfabrik auf dem Dach werden Sie zum Kleinunternehmer und können von steuerlichen Vorteilen wie der Umsatzsteuererstattung (also der Erstattung der auf die Anlage gezahlten 19% MwSt.) profitieren.

Darüber hinaus können Sie Ihre PV-Anlage über 20 Jahre hinweg gewinnmindernd abschreiben und haben die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von 20% der Anschaffungskosten, die Sie einmalig von Ihren Einkünften abziehen dürfen.

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Zum 01.01.2023 sollen verschiedene Änderungen in Kraft treten:

Befreiung von der Einkommensteuer:

  • Für kleine Photovoltaikanlagen bis 30kW kommt es ab 2023 automatisch zur völligen Steuerfreiheit.

Dies gilt für PV-Anlagen auf, an oder in

  • Einfamilienhäusern (inkl. Dachflächen von Garagen, Carports oder anderen Nebengebäuden) oder
  • nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z.B. Gewerbeimmobilien)
  • Zudem gilt die Steuerbefreiung auch für PV-Anlagen auf, an oder in sonstigen überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäusern) mit bis zu 15kW (peak) pro Wohn- und Gewerbeeinheit. Die Steuerbefreiung gilt für den Betrieb einer einzelnen oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kW pro Steuerpflichtigem (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) oder pro Mitunternehmerschaft.

Update vom 30.11.2022: Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat am 30. November mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass kleinere Photovoltaikanlage bereits ab 2022 steuerfrei betrieben werden können. Der Bundesrat muss noch zustimmen (voraussichtlich am 16.12.2022).

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Befreiung von der Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wird für Umsätze ab 01.01.2023 ein sog. „Nullsteuersatz“ eingeführt

  • für die Lieferung, den innergemeinschaftliche Erwerb, die Einfuhr und Installation von PV-Anlagen, Stromspeichern und wesentlichen Komponenten,
  • soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der PV-Anlage handelt und
  • die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, installiert wird. Per gesetzlicher Fiktion gelten diese Voraussetzungen als generell erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage (laut Marktstammdatenregister) nicht mehr als 30 kW beträgt.

Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt über die Einzelheiten.


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FÖRDERPROGRAMME PV-Anlage, Speicher, Wallbox

Bund, Länder, Kommunen und Versorger bieten verschiedene Förderungen an. So werden z.B. Photovoltaikanlagen durch die Bundesregierung mit dem EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) gefördert. Als Betreiber einer PV-Anlage können Sie mit einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für 20 Jahre rechnen. Die Höhe der Vergütung hängt u.a. vom Jahr / Monat der Inbetriebnahme ab.